Teilnahmebedingungen für Fahrschulen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Leistung
Anbieter ist Haci Polat, Lappenradar, Zum Füllort 24, 47178 Duisburg („Lappenradar“). Lappenradar betreibt ein Online-Vergleichsportal, auf dem Fahrschulen ein Profil veröffentlichen und Kontaktanfragen von Interessenten erhalten können. Lappenradar ist selbst keine Fahrschule und wird nicht Vertragspartner des Ausbildungsvertrags.
§ 2 Teilnahme
Teilnehmen können Fahrschulen mit gültiger Fahrschulerlaubnis. Mit Absenden der Anmeldung gibt die Fahrschule ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit Freischaltung des Profils zustande. Lappenradar kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 3 Pakete und Preise
- Startphase: Die ersten 3 Monate ab Freischaltung sind kostenlos, einschließlich Premium-Funktionen, Anfragen und Abschlüssen. Die Startphase endet automatisch.
- Eintrag: 0 € pro Monat. Sichtbar sind Name, Adresse, Telefonnummer und Führerscheinklassen. Preise, Kapazitäten und Online-Anfragen sind nicht enthalten.
- Basis: 9,90 € pro Monat. Zusätzlich Preise, Sprachen, freie Plätze und Online-Anfragen. Jede Anfrage kostet 15 €, jeder Abschluss 39 €.
- Premium: 49 € pro Monat. Zusätzlich bevorzugte Platzierung und Kennzeichnung als „Top-Fahrschule“, 5 Anfragen pro Kalendermonat inklusive, jede weitere Anfrage 15 €, jeder Abschluss 29 €.
- Nach der Startphase gilt das gewählte Paket. Wurde keins gewählt, gilt der kostenlose Eintrag.
- Einführungspreise: Für Fahrschulen, deren Profil bis zum 31. März 2027 freigeschaltet wird, gelten die Preise dieses Paragrafen für 12 Monate ab Freischaltung unverändert.
- Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 4 Anfragen und Abschlüsse
- Als Anfrage gilt eine über Lappenradar an die Fahrschule weitergeleitete Kontaktanfrage mit gültigen Kontaktdaten. Doppelte Anfragen derselben Person innerhalb von 30 Tagen sowie offensichtlich falsche Anfragen werden nicht berechnet, wenn die Fahrschule sie innerhalb von 14 Tagen nach Eingang meldet.
- Als Abschluss gilt ein Ausbildungsvertrag, den die Fahrschule innerhalb von 6 Monaten nach einer Anfrage über Lappenradar mit dieser Person schließt.
- Die Fahrschule meldet Abschlüsse innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss per E-Mail oder über das Formular „Freie Plätze & Abschlüsse melden“. Lappenradar darf Interessenten, die dem zugestimmt haben, nach ihrer Erfahrung mit der Fahrschule fragen.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Abschlüssen besteht nicht.
§ 5 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Pflichten der Fahrschule
- Die Fahrschule stellt korrekte und aktuelle Angaben bereit, insbesondere Preise nach der Preisangabenverordnung und freie Kapazitäten.
- Sie beantwortet Anfragen zeitnah.
- Sie verarbeitet die Daten der Interessenten nur zur Bearbeitung der Anfrage und zur Anbahnung bzw. Durchführung der Ausbildung, in eigener Verantwortung und gemäß DSGVO.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Basis und Premium können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden; das Profil wechselt dann in den kostenlosen Eintrag. Eine E-Mail an info@lappenradar.de genügt. Das Profil wird auf Wunsch vollständig gelöscht. Die Pflicht zur Meldung von Abschlüssen aus Anfragen, die vor der Kündigung eingegangen sind, bleibt bestehen.
§ 8 Haftung
Lappenradar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lappenradar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine ständige Verfügbarkeit des Portals wird nicht geschuldet.
§ 9 Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen teilt Lappenradar mindestens 4 Wochen vorher per E-Mail mit. Widerspricht die Fahrschule nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Duisburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.